Der Segelschein „D“ ist auf allen Seen der Schweiz inklusive Grenzgewässern gültig, er beinhaltet das Bodenseeschifferpatent.
Nötig ist er zum Führen von Segelbooten mit mehr als 15 m2 Segelfläche. Auch im Ausland ist dieser Ausweis auf Binnengewässern gültig, zum Teil sogar an der Küste im geschützten Bereich. Dieser Binnen-Ausweis bescheinigt Ihr Grundwissen als anerkannte Basis für den Hochseeausweis, wo keine weitere praktische Prüfung bestanden werden muss – wohl aber eine anspruchsvolle Theorieprüfung und ein praktischer Erfahrungsnachweis.
Zur Vorbereitung auf die Binnen-Prüfung bieten alle Segelschulen theoretische und praktische Kurse an. Die Theorieprüfung ist in der Regel bei der Schiffahrtskontrolle Ihres Wohnsitzkantons abzulegen.
Einige Kantone erteilen Bewilligungen für Theorieprüfungen in einem andern Kanton. Im Allgemeinen kann die praktische Segelprüfung mit der „Ausserkantonalen Bewilligung“ auch ausserhalb des Wohnsitzkantons abgelegt werden. Je nach Kanton braucht es dazu eine Begründung, z.B. Besitz oder Nutzungsmöglichkeit eines Bootes im gewünschten Kanton, ein Feriendomizil, Arbeitsort oder sonst eine Beziehung. Bei einigen Kantonen genügt schon der Kursbesuch bei einer Segelschule als Bewilligungsgrund.
Lernen Sie dort segeln, wo Sie auch später segeln werden!
So lernen Sie Besonderheiten des Reviers wie Wind- und Wetterbedingungen, Häfen und Anlegestellen kennen, was Ihnen Sicherheit gibt bei den ersten eigenen Ausflügen als verantwortlicher Skipper.
Fragen Sie Segler in Ihrem Bekanntenkreis oder in einem Segelclub nach einer empfehlenswerten Segelschule, suchen Sie den persönlichen Kontakt mit der Segelschule und verlassen Sie sich nicht nur auf das Erscheinungsbild einer Homepage. Der Unterschied zwischen virtuellem Angebot und der Realität kann gross sein. Wählen Sie im Zweifelsfall eine dem VSSS angeschlossene Schule.