Dunkle Wolken am Seglerhimmel

Dunkle Wolken ziehen auf!
SMRP ist das neuste Kürzel: Schiffsmelde- und Reinigungspflicht. Zuerst in den Innerschweizer Kantonen lanciert und nun neu ab dem 2. Quartal 2025 um die Kantone GL, GR, SG und ZH erweitert. 11 Kantone sind es inzwischen. Vermutlich werden bald alle Schweizer Kantone mitmachen.

SMRP als Kampfmittel gegen die Verbreitung der Quaggamuschel? Nein, nicht nur gegen diese Muschel, sondern auch gegen alle anderen vorhandenen und zukünftigen aquatischen invasiven Arten. Und von denen gibt es laut Referentin des SMRP-Kurses, den ich besucht habe, eine Menge.

Alle immatrikulierten Boote, unabhängig des Sees, müssen bei jedem Seewechsel gereinigt werden. Ruder-, Segel- und Motorboote müssen zwingend bei einer amtlich offiziellen Reinigungsstelle ihr Boot reinigen und kontrollieren lassen. Die Kosten dafür sind nicht unerheblich. Wir reden im Minimum von mehreren hundert Franken.
Einzig für Boote, die für eine Regattateilname den See wechseln, gibt es eine vereinfachte Verordnung mit Selbstdeklaration, Selbstreinigungmit Kontrollen. Alles wird in einer Datenbank erfasst. Das Einhalten dieser neuen Verordnung wird neben anderen auch durch die Seepolizei kontrolliert.

Was gilt für nicht immatrikulierte Boote?

Sup, Kajak, Kanu, Ruderskiff und ähnliche werden nicht erfasst. Die Reinigung ist nur eine Empfehlung, Kontrollen gibt es keine. Laut Referentin stellen diese keine Gefahr dar.

Die Folgen dieser Verordnung?

Diese Verordnung SMRP wird die Segelszene für immer verändern.
Ich vermute, dass in Zukunft nur noch wenige (Tourensegler und Boote anderer Art) für einen Ferientörn einen Seewechsel ins Auge fassen werden. Die Kosten für die Reinigung fallen bei jedem Seewechsel zwei Mal an, nämlich hin und zurück.

Die Massnahmen werden die Ausbreitung wahrscheinlich nicht verhindern, sondern nur verlangsamen. Befremdlich ist zudem, dass die nicht immatrikulierten Boote kein Risiko darstellen sollen und von allem befreit sind. Und da hätten wir ja noch die Seevögel, die auch gerne mal das Revier wechseln möchten.

Ein Sonnenstrahl

Am Segelhimmel gibt es glücklicherweise auch Licht. Licht mit Justine Mettraux im Vendee Globe und dem Schweizer SailGp Team in Sydney. Beide haben hervorragende Resultate erreicht.

Segeln dürfen wir nach dem Motto von Anita Weyermann, ex. Leichtatlethin, «Gring abe und seckle» zum Glück noch.

Für alle, die sich nicht abschrecken lassen findest Du hier in unserer Verbandsseite eine für Dich passende Segelschule.

Thomas Zwick, 13.2.2025

Die Quaggamuschel – eine Bedrohung für den Segelsport?

Ja, nach den ersten Reaktionen der Behörden lässt sich das vermuten.

Im September wurden durch die kantonalen Behörden des Kantons Zürich am Greifensee, Pfäffikersee und Türlersee über Nacht und ohne Vorankündigung ein Wasserungsverbot für fast alle Boote eingeführt. Und damit faktisch ein Segelverbot. Man wolle, nachdem im Zürichsee Quaggamuscheln gefunden worden seien, die Ausbreitung im Kanton Zürich sofort stoppen.
Die Wasserungsrampen wurden mittels Barrieren gesperrt. Einwassern ab sofort verboten.

Einwasserungsverbot für Alle? Nein, es gibt Ausnahmen:

Alle nicht immatrikulierten Boote und Wassersportgeräte dürfen weiterhin eingewassert werden und nach gründlicher Selbstreinigung den See wechseln. In diese Kategorie gehören: SUP, Kajak, Kanu, Windsurfer, Kitesurfer, Rennruderboote und so weiter.

Warum dürfen die mobilsten Wassersportgeräte (SUP, Kajak, Kanu, Windsurfer, Kitesurfer, Rennruderboote usw.) auf diesen dreien und anderen Seen weiterhin ein- und auswassern?
Mir ist schleierhaft, weshalb diese Klasse von Wassersportgeräten keine Gefahr für die Ausbreitung der Quaggamuschel sein soll.

Was war und ist weiterhin die Folge dieser behördlichen Anordnung?

Alle Regatten mussten auf diesen drei Seen abgesagt werden. Alle Boote auf Trockenplätzen (Jollen, Kats, Ruderboote) durften nicht mehr genutzt werden. Boote, die zum Zeitpunkt des Verbots an Bojen festgebunden waren oder über einen Hafenplatz verfügten, durften aber noch genutzt werden. Inzwischen und als Folge dessen wurde auch am Walensee ein Einwasserungsverbot für alle Boote erlassen, die in den letzten drei Jahren nicht auf oder am Walensee stationiert waren.

… und die Quaggamuschel?

Trotz dieser Verfügung wird die Quaggamuschel sich vermutlich weiter ausbreiten. Die Wasservögel (Kormorane, Möwen, Enten, Zugvögel) wechseln die Seen mit oder ohne Verbot. Ein im Gefieder haftender kleiner Wassertropfen mit einem befruchteten Ei dürfte zur Ausbreitung reichen.

Wie sieht das Szenario 2025 für Segler auf diesen Zürcher Seen aus?

Niemand weiss es. Die Behörden halten sich bedeckt. Die Segelverbände sind am Verhandeln.

  • Im schlimmsten Fall dürften auf unbestimmte Zeit keine immatrikulierten Boote mehr eingewassert werden. Boote, die jetzt über den Winter ausgewassert werden müssen, dürften im Frühling nicht mehr eingewassert werden.
    Dies bedeutet aus Sicht unseres Verbandes kein Segelunterricht mehr auf diesen Seen.
  • Im moderatesten Fall dürfen Boote nicht mehr den See wechseln, dies allenfalls schweizweit.
    Die Folgen: Tourensegler könnten nicht mehr auf anderen Seen segeln gehen, eine Teilnahme an Regatten auf anderen Seen wäre unmöglich.
    Punktemeisterschaften, Schweizermeisterschaften und Qualifikationsregatten für Europa- und Weltmeisterschaften wären im bisherigen Format nicht mehr möglich.

Thomas Zwick, 30.10.2024, VSSS