Ja, nach den ersten Reaktionen der Behörden lässt sich das vermuten.
Im September wurden durch die kantonalen Behörden des Kantons Zürich am Greifensee, Pfäffikersee und Türlersee über Nacht und ohne Vorankündigung ein Wasserungsverbot für fast alle Boote eingeführt. Und damit faktisch ein Segelverbot. Man wolle, nachdem im Zürichsee Quaggamuscheln gefunden worden seien, die Ausbreitung im Kanton Zürich sofort stoppen.
Die Wasserungsrampen wurden mittels Barrieren gesperrt. Einwassern ab sofort verboten.
Einwasserungsverbot für Alle? Nein, es gibt Ausnahmen:
Alle nicht immatrikulierten Boote und Wassersportgeräte dürfen weiterhin eingewassert werden und nach gründlicher Selbstreinigung den See wechseln. In diese Kategorie gehören: SUP, Kajak, Kanu, Windsurfer, Kitesurfer, Rennruderboote und so weiter.
Warum dürfen die mobilsten Wassersportgeräte (SUP, Kajak, Kanu, Windsurfer, Kitesurfer, Rennruderboote usw.) auf diesen dreien und anderen Seen weiterhin ein- und auswassern?
Mir ist schleierhaft, weshalb diese Klasse von Wassersportgeräten keine Gefahr für die Ausbreitung der Quaggamuschel sein soll.
Was war und ist weiterhin die Folge dieser behördlichen Anordnung?
Alle Regatten mussten auf diesen drei Seen abgesagt werden. Alle Boote auf Trockenplätzen (Jollen, Kats, Ruderboote) durften nicht mehr genutzt werden. Boote, die zum Zeitpunkt des Verbots an Bojen festgebunden waren oder über einen Hafenplatz verfügten, durften aber noch genutzt werden. Inzwischen und als Folge dessen wurde auch am Walensee ein Einwasserungsverbot für alle Boote erlassen, die in den letzten drei Jahren nicht auf oder am Walensee stationiert waren.
… und die Quaggamuschel?
Trotz dieser Verfügung wird die Quaggamuschel sich vermutlich weiter ausbreiten. Die Wasservögel (Kormorane, Möwen, Enten, Zugvögel) wechseln die Seen mit oder ohne Verbot. Ein im Gefieder haftender kleiner Wassertropfen mit einem befruchteten Ei dürfte zur Ausbreitung reichen.
Wie sieht das Szenario 2025 für Segler auf diesen Zürcher Seen aus?
Niemand weiss es. Die Behörden halten sich bedeckt. Die Segelverbände sind am Verhandeln.
- Im schlimmsten Fall dürften auf unbestimmte Zeit keine immatrikulierten Boote mehr eingewassert werden. Boote, die jetzt über den Winter ausgewassert werden müssen, dürften im Frühling nicht mehr eingewassert werden.
Dies bedeutet aus Sicht unseres Verbandes kein Segelunterricht mehr auf diesen Seen.
- Im moderatesten Fall dürfen Boote nicht mehr den See wechseln, dies allenfalls schweizweit.
Die Folgen: Tourensegler könnten nicht mehr auf anderen Seen segeln gehen, eine Teilnahme an Regatten auf anderen Seen wäre unmöglich.
Punktemeisterschaften, Schweizermeisterschaften und Qualifikationsregatten für Europa- und Weltmeisterschaften wären im bisherigen Format nicht mehr möglich.
Thomas Zwick, 30.10.2024, VSSS